Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der e-pro-tec GmbH, Manfred-Wörner-Straße 135, 73037 Göppingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von CNC-Service-Dienstleistungen, Maschinenvermessung, Schulungen sowie den Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss / Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Für den Umfang der Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Mündliche Abreden, Zusagen oder Zusicherungen der Mitarbeiter des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten, Fahrtzeiten und anfallende Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anderweitig vereinbart.
Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichenden Zahlungsziele schriftlich vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Serviceeinsätze eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.
§ 4 Leistungserbringung / Serviceeinsätze
Termine für Serviceeinsätze werden nach Verfügbarkeit des Auftragnehmers vereinbart. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Maschinen und Anlagen zugänglich sind und alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen (Strom, Druckluft, etc.) vorliegen. Wartezeiten, die durch den Auftraggeber verursacht werden, werden nach Aufwand berechnet.
Ersatzteile und Materialien werden zusätzlich zum Arbeitslohn berechnet, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.
§ 5 Maschinenverkauf
Beim Verkauf von Maschinen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreise des Herstellers zuzüglich Nebenkosten für Transport, Aufstellung und Inbetriebnahme, sofern nicht anders vereinbart.
Der Gefahrübergang beim Maschinenverkauf richtet sich nach den jeweils vereinbarten Lieferbedingungen. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt).
Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Technische Änderungen durch den Hersteller bleiben vorbehalten.
§ 6 Gewährleistung
Für Serviceleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern keine abweichende gesetzliche Regelung gilt. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die erbrachten Arbeiten und die eingebauten Ersatzteile.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
Für verkaufte Maschinen gilt die Herstellergewährleistung entsprechend den Herstellerrichtlinien.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Maschinen durch den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter entstehen.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 9 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Göppingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025 · e-pro-tec GmbH, Göppingen